Schul-ABC

Adressenänderung

Bitte geben Sie bei anstehender Änderung Ihrem Kind einen Hinweiszettel an die Klassenlehrerin, das Schulsekretariat und ggf. auch an die OGS (Ganztags-Betreuung) mit.

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Anmeldung zur weiterführenden Schule

Unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 melden Eltern ihr Kind für eine Schule ihrer Wahl an. Das Zeugnis enthält eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint, sowie evtl. für die Schulform, für die das Kind bedingt geeignet erscheint. Die Schulformempfehlung hat keinen verbindlichen Charakter mehr.

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Atteste

Nach ansteckenden Krankheiten darf ein Kind erst nach Vorlage eines Attestes wieder zur Schule kommen. Auch bei Verletzungen oder Schonung muss ein Attest abgegeben werden, wenn das Kind nur eingeschränkt am Unterricht (Sport/Schwimmen) teilnehmen kann. E werden dann weitere Absprachen mit Ihnen getroffen.

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Aufsicht vor Unterrichtsbeginn

Vor Unterrichtsbeginn werden die Kinder ab 7:45 Uhr auf dem Schulhof beaufsichtigt. Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht vor dieser Zeit auf den Schulhof. , Befreiung von der Teilnahme am Unterricht in bestimmten Fächern" Betreuung Schule von „8 bis 13“

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Befreiung von der Teilnahme am Unterricht in bestimmten Fächern

Gibt es auf Erklärung der Eltern nur vom Religionsunterricht, auf Antrag bei der Schulleitung (in besonderen Fällen) und auf Attest.

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Betreuung

Schule von „8 bis 13“

Ganztag von 8:00 – 16:00 Uhr / Frau Gmyrek

Telefon: 02332 554230

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Beurlaubung

Bei „Familienangelegenheiten“ kann die Klassenlehrerin auf schriftlichen Antrag bis zu zwei Tage innerhalb eines Vierteljahres unterrichtsfrei gewähren. Darüber hinaus ist die Anfrage an die Schulleitung zu stellen. Bei mehr als vierzehn Tagen innerhalb eines Vierteljahres (z.B. Kur) muss dieser Antrag ans Schulamt weitergeleitet werden. Wichtig: „Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein/e Schüler/in nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin, sofern nicht nach Absatz 2c die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.“ (§ 10 der Schulvorschriften)

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Bewegliche Ferientage

Unabhängig von den bundesweit terminlich festgesetzten Ferientagen verfügt jede Schule über drei bewegliche Ferientage, die in jedem Jahr von der Schulkonferenz in Absprache mit den anderen Gevelsberger Schulen neu festgelegt werden. Sie bekommen darüber von uns eine schriftliche Mitteilung und finden diese Termine auch auf unserer Homepage (Infos + Termine).

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Blauer Brief

Ist die Versetzung gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so werden die Eltern schriftlich benachrichtigt und zu einem Beratungstermin eingeladen. „Blaue Briefe“ werden in der Regel zehn Wochen vor dem Versetzungstermin verschickt. Das Nichtversenden eines „Blauen Briefes“ führt nicht automatisch zur Versetzung.

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Bundesjugendspiele

Für die Kinder der Klassen 2 bis 4 finden im Sommer die Bundesjugendspiele in der Leichtathletik statt. Die Kinder der ersten Schuljahre nehmen am Turn- und Spielfest teil, das in der Turnhalle, auf dem Schulhof oder im Stadion ausgerichtet wird. , Einschulungstag" Elternsprechzeiten und –tage Sprechzeiten geben die KlassenlehrerInnen jeweils in Ihren Klassen bekannt bzw. hängen am Sekretariat aus (Sie finden sie auch auf unserer Homepage unter „Service“). Kurzfristig können Gespräche mit allen LehrerInnen verabredet werden. Die Elternsprechtage zur Beratung mit allen Eltern werden in jedem Schuljahr neu festgelegt. Der erste Sprechtag für die Klassen 1 bis 4 liegt im Herbst, der zweite im Frühjahr. Darüber hinaus wird eine Gesprächsmöglichkeit über die Lernentwicklungsberichte am Ende des Schuljahres gegeben.

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Erkrankung

Kann ein Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrerin am ersten Tag durch ein anderes Kind oder telefonisch vor 8:00 Uhr das Sekretariat. Bei unentschuldigtem Fehlen entsteht Unsicherheit darüber, ob auf dem Schulweg vielleicht etwas passiert sein könnte. Wenn Sie Ihr Kind grundsätzlich entschuldigen, fragen wir bei dieser Absprache in der Regel nach, falls es nicht in der Schule erschienen ist. Die Entschuldigung erfolgt hinterher mit Angabe der Fehlzeiten schriftlich. Kann ein Kind wegen einer Erkrankung nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, so muss am selben Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Leidet Ihr Kind an einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit (Masern, Mumps, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Läuse, Meningokokken-Infektion, Diphtherie, Scabies), müssen Sie die Schule umgehend darüber informieren. Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch Ihr Kind nicht mehr zu befürchten ist.

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Fundsachen

Vermisste Gegenstände finden Sie in der Pausenhalle der Schule oder vor der Turnhalle.

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Gesundheitserziehung

Einige Klassen an unserer Schule werden im Jahrgang 1 bis 4 von Klasse 2000, dem größten Programm zur Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung an deutschen Schulen, begleitet. Durch die Förderung einer positiven Einstellung zur Gesundheit und die Stärkung der Persönlichkeit unterstützt es die Entwicklung zu einem gesunden und suchtfreien Leben.

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Gemeinsamer Unterricht (GU)

Im Ennepe-Ruhr-Kreis können SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören und Kommunikation die Regelschule besuchen, so auch bei uns. Die Kinder werden in die Gemeinschaft integriert. Dies ermöglicht ihnen erweiterte Lernerfahrungen sowie die Anerkennung ihrer Stärken. In der Klasse wird ein Klima der Toleranz, Rücksichtnahme und Empathiefähigkeit gefördert.

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Hausaufgaben

Hausaufgaben werden so gestellt, dass sie von den Kindern in angemessener Zeit (1./2. Schuljahr bis zu 30 Minuten, 3./4. Schuljahr max. 60 Minuten) und ohne fremde Hilfe angefertigt werden können. Wenn ein Kind die Hausaufgaben nicht selbstständig in dieser Zeitvorgabe erledigen kann, sind der Abbruch der Hausaufgaben und eine kurze schriftliche Rückmeldung der Eltern an die Lehrkraft sinnvoll. Hausaufgaben dienen der Einübung und Anwendung des Gelernten oder der Vorbereitung neuer Inhalte. Außerdem sollen sie die Kinder schrittweise an selbstständiges Arbeiten heranführen. Individuelle Hausaufgaben für einzelne SchülerInnen oder Schülergruppen sind ebenso möglich wie auch freiwillige Hausaufgaben. Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 werden die Hausaufgaben in die Wochenplanarbeit einbezogen.

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Hitzefrei

Zu Schuljahresbeginn erhalten Sie eine Information über vorzeitigen Unterrichtsschluss bei großer Hitze. Wenn Sie als Rückmeldung gegeben haben, dass Ihr Kind nach Stundenplan in der Schule bleiben soll, gilt diese Regelung bis auf Widerruf. Sollte sich an der Regelung für Ihr Kind etwas ändern, teilen Sie dies bitte der Klassenlehrerin mit. Die Betreuung Schule von „8-13“ und die Ganztagsschule finden zu den gewohnten Zeiten statt.

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Kakao- und Milchbestellungen

Die Kinder können jeden Donnerstag in der Frühstückspause bei ihrer Lehrerin Milch, Kakao, Erdbeer-, Karamell- oder Vanillemilch für die kommende Woche bestellen. Die Kosten betragen zurzeit 2,00 € pro Woche für Milchmischgetränke und 1,75 € für Milch.

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Kennenlerntag

Unsere zukünftigen ErstklässlerInnen laden wir kurz vor den Sommerferien mit ihren Eltern in die Schule ein. Hier lernen die Kinder ihre Klassenlehrerin und ihre neuen MitschülerInnen kennen. Die Eltern erhalten gleichzeitig Informationen über die Schuleingangsphase und das Lernen im ersten Schuljahr.

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Kopiergeld

In jedem Halbjahr wird pro Schulklasse ein Betrag von 100 Euro auf das Schulkonto überwiesen. Da ansonsten kaum Mittel für andere Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, sind wir hier auf Elternunterstützung angewiesen. Entsprechend wurde auf der Schulkonferenz beschlossen, den o.g. Betrag einzusammeln.

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Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses des Schülers/der Schülerin Aufschluss geben. Sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung sein. Bei der Beratung mit den Eltern über den Bildungsgang des Kindes ist sie eine wichtige Hilfe. Sie bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage sind die vom Schüler/der Schülerin erbrachten Leistungen wie schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen.

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Mitwirkungsgremien

Wenn es um Dinge geht, die eine einzelne Klasse betreffen, sind alle Eltern dieser Klasse im Rahmen der Klassenpflegschaft beteiligt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten jeder Klasse am ersten Elternabend die/den Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft und deren StellvertreterIn. Die Wahl findet innerhalb der ersten drei Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen aller Eltern in der Schule. Die Schulpflegschaft wählt auch die ElternvertreterInnen für die Schulkonferenz. Sie ist das zentrale Beschlussorgan der Schule mit Entscheidungsbefugnis für grundsätzliche Fragen, die die ganze Schule betreffen (Welche Schulbücher sollen angeschafft werden? Wann werden Klassenfahrten durchgeführt? usw.). Die Schulkonferenz der Grundschulen besteht zur Hälfte aus VertreterInnen der Eltern, zur anderen Hälfte aus VertreterInnen der LehrerInnen. Klassenpflegschaft wählt VertreterIn für Schulpflegschaft Lehrerkonferenz wählt VertreterIn für wählt VertreterIn für Schulkonferenz 6 Elternvertreter + 6 LehrervertreterInnen Schulleiterin als Vorsitzende

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Müllvermeidung und -trennung

Bitte helfen Sie mit durch geeignete Verpackung des Frühstücks in wieder verwendbaren Behältern Müll zu vermeiden.

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Schulbücher

Die Schulkonferenz beschließt über die Neuanschaffung von Schulbüchern. Pro Kind stehen der Grundschule bis zu 36,- Euro für Unterrichtswerke zur Verfügung. Ein Teil dieses Betrages wird im Rahmen des Lehrmittelfreiheitsgesetzes aus dem Schuletat getragen; den restlichen Betrag müssen die Eltern zahlen. Die von der Schule gekauften Bücher werden über mehrere Jahre ausgeliehen. Sie sollen deshalb besonders pfleglich behandelt werden (Schutzumschläge!). In diese Bücher darf nicht geschrieben werden. Für Bücher, die durch Eigenverschulden unbrauchbar geworden sind, fallen Erstattungskosten an.

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Schülersprechstunde

Frau Müller vom Kinderschutzbund steht den Kindern dienstags in der 3. und 4. Stunde bei Problemen und Sorgen zur Verfügung.

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Schulgottesdienst

Neben dem Einschulungsgottesdienst finden weitere ökumenische Gottesdienste in der Regel anlässlich Weihnachten, Erntedankfest und zum Schuljahresabschluss zur Verabschiedung der 4. Schuljahre in der Lukaskirche statt.

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Schullaufbahnberatung

Für den Übergang in die weiterführenden Schulen finden im ersten Schulhalbjahr der vierten Klasse ausführliche Beratungsgespräche statt, denen ein allgemeiner Informationsabend vorangehen kan.

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Schulunfälle

Alle Kinder sind in der Schule und auch auf dem Schulweg gegen Unfälle versichert. Schulunfälle müssen umgehend dem Sekretariat gemeldet werden.

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Sexualerziehung

Sexualerziehung ist integrativer Bestandteil des Unterrichts und findet fächerübergreifend in allen Jahrgängen statt. Ziel ist es, die Kinder altersgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Aspekten der Sexualität vertraut zu machen. Hierzu gehört auch das Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“, das für die Klasse 4 stattfindet.

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Sozialpädagogische Betreuung

Die Sozialpädagogin Frau Kind ist mittwochs Ansprechpartnerin für Kinder und Eltern bei schulischen und privaten Problemen. Wenn Sie Fragen zu erzieherischen Problemstellungen haben oder Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen an Behörden benötigen, kann Frau Kind Sie unbürokratisch beraten.

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Sportunterricht

Der Sportunterricht findet für die Klassen 1 bis 4 in der Turnhalle der Pestalozzischule statt. Im Sommer steht uns auch das Stadion im Stefansbachtal zur Verfügung. Der Schwimmunterricht findet an unserer Schule im 3. Schuljahr im Lehrschwimmbecken der Realschule statt.

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Telefon

Wir müssen die Eltern aller Kinder schnell erreichen können. Deshalb brauchen wir die jeweils aktuelle Nummer, unter der wir Sie privat und ggf. auch an Ihrer Arbeitsstelle erreichen können. Bitte denken Sie daran Änderungen an die LehrerInnen, die OGS und das Sekretariat weiterzugeben. Nur wenn alle Nummern stimmen, kann auch die Telefonkette Ihrer Klasse funktionieren.

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Tornister

Ordnen Sie bitte regelmäßig mit Ihrem Kind den Tornisterinhalt. Dies dient der Übersichtlichkeit, dem schnellen Finden der Unterrichtsmaterialien und der Hygiene (z.B. vergessene Pausenbrote, ausgelaufene Getränke).

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Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Stunde 08:00 – 08:45 Uhr 2. Stunde 08:45 – 09:30 Uhr Hofpause 09:30 – 09:50 Uhr Frühstückspause 09:50 - 10:00 Uhr 3. Stunde 10:00 – 10:45 Uhr 4. Stunde 10:45 – 11:30 Uhr Hofpause 11:30 – 11:45 Uhr 5. Stunde 11:45 - 12:30 Uhr 6. Stunde 12:30 – 13:15 Uhr , Veranstaltungen" Verkehrserziehung Die Verantwortung für die Verkehrserziehung liegt in erster Linie bei den Eltern.

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Veranstaltungen

Theaterfahrt Im Dezember besuchen alle Klassen gemeinsam eine Vorstellung im Theater in Hagen. Nikolausfeier An Nikolaustag treffen wir uns in der Turnhalle zum gemeinsamen Feiern. Die Klassen werden vom Nikolaus besucht und beschenkt. Dies ermöglicht unser Förderverein. Karnevalsfeier Am Freitag vor Rosenmontag wird an unserer Schule Karneval gefeiert. Die Kinder dürfen kostümiert zur Schule kommen. Spraydosen, Konfetti und Waffen dürfen nicht mitgebracht werden. An diesem Vormittag gibt es auch eine besondere Darbietung für alle Klassen (Theater, Zirkus etc.), die ab dem Schuljahr 2011/12 finanziell vom Förderverein unterstützt wird.

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Verkehrserziehung

Die Verantwortung für die Verkehrserziehung liegt in erster Linie bei den Eltern. Die Schule wirkt folgendermaßen unterstützend mit: Die Verkehrserziehung ist ein wesentlicher Bestandteil des Sachunterrichts. Schon in den Klassen 1 und 2 sind die Kinder TeilnehmerInnen am Straßenverkehr und sollen eine zunehmende Verkehrssicherheit erlangen. So erhalten die Eltern der SchulanfängerInnen vor der Einschulung Schulwegpläne, nach denen sie mit ihrem Kind den sichersten Schulweg einüben können. Bereits in den ersten Schulwochen beginnt für die ErstklässlerInnen die theoretische und praktische Verkehrserziehung. Sie lernen, wie und wo sie sicher über die Straße kommen und wie sie sich auf dem Schulweg verhalten sollen. Zusammen mit unserem Bezirkspolizisten Herrn POK Scherpeltz gehen die Klassen Schulwege ab und besprechen und erproben verkehrssicheres Verhalten. Im 4. Schuljahr begleitet Herr POK Scherpeltz das Radfahrtraining. Dieses endet mit der Radfahrprüfung. Bitte bedenken Sie aber: Das Training in der Schule kann das gemeinsame Üben von Kind und Eltern nicht ersetzen. Nutzen Sie dazu auch den Parcours auf unserem Schulhof.

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Verlässliche Schule von acht bis eins / Kids / Ganztag KinGS

Der Stundenplan gewährleistet, dass alle Kinder täglich von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr Unterricht haben. Darüber hinaus wird an unserer Schule eine Betreuung angeboten. Der monatliche Beitrag für die Betreuung von 8:00 Uhr – 13:15 Uhr ist abhängig von der Kinderzahl und dem Betreuungsaufwand. Die Kosten für die Ganztagsbetreuung sind gestaffelt nach Einkommen. Hinzu kommen Kosten für das tägliche Mittagessen.

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Versicherungsschutz

Trotz aller Vorsichtmaßnahmen können Unfälle im Bereich der Schule immer wieder vorkommen. Die Kinder sind über die Unfallkasse NRW versichert. Die Versicherung erstreckt sich auf - Schulweg - Unterricht - Wanderungen - Unterrichtsgänge - Schul- und Klassenfeiern Jeder Schulunfall ist umgehend bei der Schule (Sekretariat) zu melden. Beim Arzt/bei der Ärztin gibt man an, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Versicherung tritt dann automatisch in Kraft. Haftpflichtschäden (wenn Ihr Kind z.B. auf dem Schulweg einen Schaden anrichtet) sind nicht versichert.

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Vertretungsunterricht

Die Abwesenheit von LehrerInnen, z.B. Erkrankung oder Teilnahme an Fortbildungen und Prüfungen, erfordert die Aufstellung eines Vertretungsplans. Damit ist unter Umständen auch Unterrichtsausfall verbunden. Die Pestalozzi-Schule bemüht sich aber darum, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen und die Auswirkungen des Vertretungsplanes auf den Stundenplan anderer Klassen gering zu halten, damit die SchülerInnen auch weiterhin bestmöglich unterrichtet und gefördert werden. Der Vertretungsunterricht wird inhaltlich an den Regelunterricht angepasst. Kein Kind wird vorzeitig entlassen, wenn nicht gewährleistet ist, dass es zu Hause von einer Aufsichtsperson in Empfang genommen wird.

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Website

Termine, Aktuelles, Historisches, Schulprogramm, Aktionen sowie Projekte – stöbern Sie ruhig einmal unter: www.pestalozzi-gev.de

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Weiterführende Schulen

Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 werden die Eltern über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot informiert. Die Klassenlehrerin berät mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten der weiteren schulischen Förderung. Das Halbjahreszeugnis enthält eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten bzw. bedingt geeignet erscheint. Dabei wird neben der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium jeweils auch die Gesamtschule und die Sekundarschule genannt. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten des Kindes sowie unter Einbeziehung des Beratungsgespräches mit den Eltern. Die Empfehlung hat keinen verbindlichen Charakter mehr.

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Zeugnisse

Die Kinder der Klasse 1 und 2 erhalten jeweils am Ende des Schuljahres Zeugnisse, die Kinder der Klasse 3 und 4 halbjährlich. Die Zeugnisse des 1. und 2. Jahrganges sind ausschließlich in Berichtsform geschrieben. Im ersten und zweiten Halbjahr der Klasse 3 enthalten die Zeugnisse sowohl einen Bericht als auch Noten. Die Kinder der Klasse 4 erhalten Notenzeugnisse.

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Zusätzlicher Förderunterricht

Für Kinder mit Schwächen im Lesen und Rechtschreiben (LRS) oder Rechnen (Dyskalkulie) gibt es zusätzlichen klassenübergreifenden Förderunterricht in Kleingruppen. Ebenso werden leistungsstarke Kinder im Lesen und Rechnen besonders gefördert. Migrantenkinder mit Defiziten in der deutschen Sprache erhalten in speziellen Kleingruppen eine ergänzende Förderung zum Gebrauch der deutschen Sprache.

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