Vertretungskonzept

Als „verlässliche Grundschule“ stellt die Grundschule Pestalozzi ein täglich vierstündiges Unterrichtsangebot sicher.

Aus verschiedenen Gründen kann eine vorhersehbare oder plötzliche Vertretungssituation eintreten:

Ziel des Vertretungskonzeptes ist, die Qualität und Kontinuität des Unterrichts trotz Vertretungssituation so weit wie möglich zu erhalten und Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium und Eltern schaffen

  • Erkrankung einer Lehrkraft
  • Beurlaubung (Kur, Erkrankung des eigenen Kindes…) einer Lehrkraft
  • Fortbildungsveranstaltung
  • Dienstliche Verpflichtungen
  • Klassenfahrten, Unterrichtsgänge, Klassenveranstaltungen
  • Sportfeste, Projekttage, schulische Veranstaltungen

Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan geregelt und mit dem Ziel erstellt, keinen Unterricht ausfallen zu lassen. Dabei gilt als Zielorientierung:

  • Die Qualität des Unterrichts
  • Die Gesundheit der Lehrkräfte

Um die Kontinuität eines verlässlichen Schulangebotes zu sichern, sind vorausschauende gemeinsame inhaltliche Planungen und Absprachen der im Jahrgang unterrichtenden Lehrkräfte von besonderer Bedeutung. So wird der Unterricht nach den schuleigenen Arbeitsplänen gemeinsam geplant und gestaltet. Nur so können Inhalte des Vertretungsunterrichts von einer Lehrkraft im Jahrgangsteam an die jeweilige Vertretungslehrkraft weitergegeben werden. Eine sonst notwendige umfassende Absprache mit der fehlenden Lehrkraft entfällt.

Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe in parallelen Lerngruppen betreut werden können, wird auf die Anbahnung des selbständigen Lernens Wert gelegt, das die Kinder befähigt, eigenständig an bereit gestelltem Material zu arbeiten. Damit wird sichergestellt, dass Vertretungsunterricht dem Anspruch von inhaltlicher Kontinuität und Qualität gerecht wird und über Beaufsichtigung hinausgeht.

Vorausschauend ist für jede Hofpause eine Vertretungslehrkraft im Aufsichtsplan eingeteilt.

Bei längerfristiger Erkrankung einer Lehrkraft wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit jeweils ein Fach von derselben Lehrkraft durchgängig vertreten wird.

Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Innerhalb des Kollegiums wird eine ausgewogene Jahresbelastung angestrebt.

Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft aller beteiligten. Mit den vorhandenen Ressourcen werden bei kurzfristigem Vertretungsbedarf folgende Verfahrensweisen umgesetzt:

  • Auflösen von Differenzierungsmaßnahmen (Doppelbesetzungen)
  • Verlagerung von Unterrichtskapazitäten (LRS, Dyskalkulie, Stunden von Lehramtsanwärterinnen/-anwärtern)
  • Aufteilung der Schülerinnen und Schuler auf andere Lerngruppen nach gemeinsam festgelegten Kriterien
  • Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) unter Mitaufsicht einer Lehrkraft aus der Nachbarklasse bei offener Tür
  • Ausfall von Präsenzunterricht zugunsten von Distanzunterricht
  • Ersatzloser Ausfall als erkennbar letztes Mittel.

Längerfristige Vertretungsregelungen erfolgen in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht.